Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
Stand: September 2026
PRÄAMBEL:
Die High Frequency GmbH i. G. (nachfolgend „High Frequency") entwickelt Strategien, Konzepte und Inhalte für Social Media, produziert Video- und Fotomaterial und steuert Creator-Kooperationen sowie Werbemaßnahmen im digitalen Raum. Wir verstehen uns als Partner unserer Auftraggeber. Deshalb stimmen wir Leistungen, Laufzeiten und Konditionen individuell ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den gemeinsamen Rahmen dafür.
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VORRANG INDIVIDUELLER VEREINBARUNGEN
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von High Frequency gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Vertrag oder Vertragsergänzung haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für alle Punkte, die dort ungeregelt sind.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten ausschließlich, soweit High Frequency ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Angebote von High Frequency gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Ist ein solcher Zeitraum ungenannt, gilt ein Angebot 30 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, zum Beispiel per E-Mail, oder durch Unterzeichnung eines Vertrags zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Vertrag. Weitere Leistungen vereinbaren die Parteien gesondert in Textform.
§ 3 ART DER LEISTUNG
(1) Strategie-, Beratungs-, Konzeptions- und Managementleistungen, insbesondere Social-Media-Betreuung, Community Management und Creator-Management, erbringt High Frequency als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. High Frequency schuldet dabei die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach aktuellem Branchenstandard.
(2) Aufrufe, Reichweite, Follower- und Interaktionswerte sowie Umsätze sind gemeinsame Zielgrößen. Sie hängen auch von Faktoren außerhalb des Einflusses der Parteien ab, etwa vom Algorithmus und den Richtlinien der jeweiligen Plattform. Die Vergütung ist unabhängig von der Erreichung dieser Zielgrößen.
(3) Bei der Produktion von Video-, Foto- und Textinhalten schuldet High Frequency die Erstellung der Inhalte entsprechend dem abgestimmten Briefing. Die künstlerische und gestalterische Umsetzung liegt im Rahmen des Briefings bei High Frequency.
§ 4 ZUSAMMENARBEIT UND MITWIRKUNG
(1) Die Parteien stimmen sich regelmäßig ab und informieren einander offen über den Projektstand.
(2) Der Auftraggeber stellt High Frequency rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Materialien, insbesondere Logos, Bildern, Texten und Musik, über die erforderlichen Rechte verfügt.
(4) Verzögerungen, die auf einer ausbleibenden oder verspäteten Mitwirkung beruhen, verschieben die Termine von High Frequency entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.
§ 5 TERMINE UND DREHTAGE
(1) Verbindliche Termine und Fristen vereinbaren die Parteien ausdrücklich in Textform. Alle übrigen Zeitangaben sind Zieltermine.
(2) Verschiebt oder storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh- oder Produktionstermin, vergütet er die bis dahin entstandenen Fremdkosten, insbesondere für Crew, Equipment, Locations und Reisen, sowie den nachgewiesenen Vorbereitungsaufwand. Die Parteien stimmen einen Ersatztermin zeitnah ab.
(3) Ist ein Termin wegen Wetter, Krankheit oder anderer Umstände außerhalb des Einflusses der Parteien undurchführbar, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Bereits entstandene Fremdkosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 FREIGABEN UND KORREKTURSCHLEIFEN
(1) High Frequency legt Konzepte, Skripte und Inhalte dem Auftraggeber in Textform zur Freigabe vor. Der Auftraggeber gibt innerhalb von fünf Werktagen frei oder übermittelt gesammelte Änderungswünsche.
(2) Bleibt eine Rückmeldung aus, erinnert High Frequency den Auftraggeber. Die Vorlage gilt drei Werktage nach dieser Erinnerung als freigegeben, sofern die Erinnerung auf diese Rechtsfolge hinweist.
(3) Je Inhalt ist eine Korrekturschleife in der Vergütung enthalten. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen am freigegebenen Briefing vergütet der Auftraggeber nach Aufwand oder nach vorheriger Vereinbarung als Pauschale.
(4) Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere für produktbezogene Aussagen.
§ 7 VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vertrag. Sie wird als Pauschale oder nach Aufwand abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fremdkosten, insbesondere Honorare von Creatorn und Darstellern, Lizenzen, Mediabudget, Locations, Reise- und Versandkosten, sind in der Vergütung ausschließlich enthalten, wenn Angebot oder Vertrag dies ausdrücklich vorsehen. High Frequency stimmt Fremdkosten vorab mit dem Auftraggeber ab.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mehr als 14 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann High Frequency die Leistungen nach Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang aussetzen. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 NUTZUNGSRECHTE
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, einschließlich Entwürfen, Skripten und Rohmaterial, bei High Frequency.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Ist der Umfang ungeregelt, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, insbesondere für die eigene Marketingkommunikation auf den vereinbarten Kanälen.
(3) Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Zustimmung von High Frequency in Textform, soweit sie vertraglich ungeregelt ist.
(4) Rohmaterial und offene Projektdateien übergibt High Frequency, wenn dies vereinbart ist.
(5) High Frequency darf veröffentlichte Arbeitsergebnisse in branchenüblichem Umfang als Referenz verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und auf den eigenen Social-Media-Kanälen. Interne Unterlagen und Kennzahlen des Auftraggebers verwendet High Frequency ausschließlich mit dessen Zustimmung.
§ 9 MUSIK UND LIZENZIERTE INHALTE
(1) Stellt High Frequency Musik, Stockmaterial oder andere lizenzierte Inhalte bereit, gilt die Nutzung im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen und für die vereinbarten Kanäle und Zwecke.
(2) Überlässt High Frequency dem Auftraggeber Zugänge zu eigenen Lizenzkonten, endet diese Nutzungsmöglichkeit mit Ende der Zusammenarbeit. High Frequency entzieht den Zugang zu diesem Zeitpunkt.
(3) Für Musik und Inhalte, die der Auftraggeber selbst auswählt oder bereitstellt, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
§ 10 HAFTUNG UND FREISTELLUNG
(1) High Frequency haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet High Frequency ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die rechtliche Prüfung der Inhalte, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, obliegt dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Auftraggeber stellt High Frequency von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Vorgaben, Materialien oder freigegebenen Aussagen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht gilt für drei Jahre über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, für Geschäftsgeheimnisse, solange diese geheim sind.
§ 12 DATENSCHUTZ
Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG. Soweit High Frequency personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Sind dort für laufende Leistungen keine Regelungen getroffen, kann jede Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Bei vorzeitiger Beendigung vergütet der Auftraggeber alle bis dahin erbrachten Leistungen. Begonnene Projektleistungen rechnen die Parteien anteilig nach Aufwand ab.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. High Frequency darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen übertragen.
(3) Mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister gehen alle Rechte und Pflichten auf die High Frequency GmbH über.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(6) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
PRÄAMBEL:
Die High Frequency GmbH i. G. (nachfolgend „High Frequency") entwickelt Strategien, Konzepte und Inhalte für Social Media, produziert Video- und Fotomaterial und steuert Creator-Kooperationen sowie Werbemaßnahmen im digitalen Raum. Wir verstehen uns als Partner unserer Auftraggeber. Deshalb stimmen wir Leistungen, Laufzeiten und Konditionen individuell ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den gemeinsamen Rahmen dafür.
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VORRANG INDIVIDUELLER VEREINBARUNGEN
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von High Frequency gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Vertrag oder Vertragsergänzung haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für alle Punkte, die dort ungeregelt sind.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten ausschließlich, soweit High Frequency ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Angebote von High Frequency gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Ist ein solcher Zeitraum ungenannt, gilt ein Angebot 30 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, zum Beispiel per E-Mail, oder durch Unterzeichnung eines Vertrags zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Vertrag. Weitere Leistungen vereinbaren die Parteien gesondert in Textform.
§ 3 ART DER LEISTUNG
(1) Strategie-, Beratungs-, Konzeptions- und Managementleistungen, insbesondere Social-Media-Betreuung, Community Management und Creator-Management, erbringt High Frequency als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. High Frequency schuldet dabei die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach aktuellem Branchenstandard.
(2) Aufrufe, Reichweite, Follower- und Interaktionswerte sowie Umsätze sind gemeinsame Zielgrößen. Sie hängen auch von Faktoren außerhalb des Einflusses der Parteien ab, etwa vom Algorithmus und den Richtlinien der jeweiligen Plattform. Die Vergütung ist unabhängig von der Erreichung dieser Zielgrößen.
(3) Bei der Produktion von Video-, Foto- und Textinhalten schuldet High Frequency die Erstellung der Inhalte entsprechend dem abgestimmten Briefing. Die künstlerische und gestalterische Umsetzung liegt im Rahmen des Briefings bei High Frequency.
§ 4 ZUSAMMENARBEIT UND MITWIRKUNG
(1) Die Parteien stimmen sich regelmäßig ab und informieren einander offen über den Projektstand.
(2) Der Auftraggeber stellt High Frequency rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Materialien, insbesondere Logos, Bildern, Texten und Musik, über die erforderlichen Rechte verfügt.
(4) Verzögerungen, die auf einer ausbleibenden oder verspäteten Mitwirkung beruhen, verschieben die Termine von High Frequency entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.
§ 5 TERMINE UND DREHTAGE
(1) Verbindliche Termine und Fristen vereinbaren die Parteien ausdrücklich in Textform. Alle übrigen Zeitangaben sind Zieltermine.
(2) Verschiebt oder storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh- oder Produktionstermin, vergütet er die bis dahin entstandenen Fremdkosten, insbesondere für Crew, Equipment, Locations und Reisen, sowie den nachgewiesenen Vorbereitungsaufwand. Die Parteien stimmen einen Ersatztermin zeitnah ab.
(3) Ist ein Termin wegen Wetter, Krankheit oder anderer Umstände außerhalb des Einflusses der Parteien undurchführbar, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Bereits entstandene Fremdkosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 FREIGABEN UND KORREKTURSCHLEIFEN
(1) High Frequency legt Konzepte, Skripte und Inhalte dem Auftraggeber in Textform zur Freigabe vor. Der Auftraggeber gibt innerhalb von fünf Werktagen frei oder übermittelt gesammelte Änderungswünsche.
(2) Bleibt eine Rückmeldung aus, erinnert High Frequency den Auftraggeber. Die Vorlage gilt drei Werktage nach dieser Erinnerung als freigegeben, sofern die Erinnerung auf diese Rechtsfolge hinweist.
(3) Je Inhalt ist eine Korrekturschleife in der Vergütung enthalten. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen am freigegebenen Briefing vergütet der Auftraggeber nach Aufwand oder nach vorheriger Vereinbarung als Pauschale.
(4) Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere für produktbezogene Aussagen.
§ 7 VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vertrag. Sie wird als Pauschale oder nach Aufwand abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fremdkosten, insbesondere Honorare von Creatorn und Darstellern, Lizenzen, Mediabudget, Locations, Reise- und Versandkosten, sind in der Vergütung ausschließlich enthalten, wenn Angebot oder Vertrag dies ausdrücklich vorsehen. High Frequency stimmt Fremdkosten vorab mit dem Auftraggeber ab.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mehr als 14 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann High Frequency die Leistungen nach Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang aussetzen. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 NUTZUNGSRECHTE
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, einschließlich Entwürfen, Skripten und Rohmaterial, bei High Frequency.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Ist der Umfang ungeregelt, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, insbesondere für die eigene Marketingkommunikation auf den vereinbarten Kanälen.
(3) Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Zustimmung von High Frequency in Textform, soweit sie vertraglich ungeregelt ist.
(4) Rohmaterial und offene Projektdateien übergibt High Frequency, wenn dies vereinbart ist.
(5) High Frequency darf veröffentlichte Arbeitsergebnisse in branchenüblichem Umfang als Referenz verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und auf den eigenen Social-Media-Kanälen. Interne Unterlagen und Kennzahlen des Auftraggebers verwendet High Frequency ausschließlich mit dessen Zustimmung.
§ 9 MUSIK UND LIZENZIERTE INHALTE
(1) Stellt High Frequency Musik, Stockmaterial oder andere lizenzierte Inhalte bereit, gilt die Nutzung im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen und für die vereinbarten Kanäle und Zwecke.
(2) Überlässt High Frequency dem Auftraggeber Zugänge zu eigenen Lizenzkonten, endet diese Nutzungsmöglichkeit mit Ende der Zusammenarbeit. High Frequency entzieht den Zugang zu diesem Zeitpunkt.
(3) Für Musik und Inhalte, die der Auftraggeber selbst auswählt oder bereitstellt, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
§ 10 HAFTUNG UND FREISTELLUNG
(1) High Frequency haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet High Frequency ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die rechtliche Prüfung der Inhalte, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, obliegt dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Auftraggeber stellt High Frequency von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Vorgaben, Materialien oder freigegebenen Aussagen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht gilt für drei Jahre über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, für Geschäftsgeheimnisse, solange diese geheim sind.
§ 12 DATENSCHUTZ
Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG. Soweit High Frequency personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG. Soweit High Frequency personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. High Frequency darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen übertragen.
(3) Mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister gehen alle Rechte und Pflichten auf die High Frequency GmbH über.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(6) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
PRÄAMBEL:
Die High Frequency GmbH i. G. (nachfolgend „High Frequency") entwickelt Strategien, Konzepte und Inhalte für Social Media, produziert Video- und Fotomaterial und steuert Creator-Kooperationen sowie Werbemaßnahmen im digitalen Raum. Wir verstehen uns als Partner unserer Auftraggeber. Deshalb stimmen wir Leistungen, Laufzeiten und Konditionen individuell ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den gemeinsamen Rahmen dafür.
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VORRANG INDIVIDUELLER VEREINBARUNGEN
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von High Frequency gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Vertrag oder Vertragsergänzung haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend für alle Punkte, die dort ungeregelt sind.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten ausschließlich, soweit High Frequency ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Angebote von High Frequency gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Ist ein solcher Zeitraum ungenannt, gilt ein Angebot 30 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, zum Beispiel per E-Mail, oder durch Unterzeichnung eines Vertrags zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Vertrag. Weitere Leistungen vereinbaren die Parteien gesondert in Textform.
§ 3 ART DER LEISTUNG
(1) Strategie-, Beratungs-, Konzeptions- und Managementleistungen, insbesondere Social-Media-Betreuung, Community Management und Creator-Management, erbringt High Frequency als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. High Frequency schuldet dabei die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach aktuellem Branchenstandard.
(2) Aufrufe, Reichweite, Follower- und Interaktionswerte sowie Umsätze sind gemeinsame Zielgrößen. Sie hängen auch von Faktoren außerhalb des Einflusses der Parteien ab, etwa vom Algorithmus und den Richtlinien der jeweiligen Plattform. Die Vergütung ist unabhängig von der Erreichung dieser Zielgrößen.
(3) Bei der Produktion von Video-, Foto- und Textinhalten schuldet High Frequency die Erstellung der Inhalte entsprechend dem abgestimmten Briefing. Die künstlerische und gestalterische Umsetzung liegt im Rahmen des Briefings bei High Frequency.
§ 4 ZUSAMMENARBEIT UND MITWIRKUNG
(1) Die Parteien stimmen sich regelmäßig ab und informieren einander offen über den Projektstand.
(2) Der Auftraggeber stellt High Frequency rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Materialien, insbesondere Logos, Bildern, Texten und Musik, über die erforderlichen Rechte verfügt.
(4) Verzögerungen, die auf einer ausbleibenden oder verspäteten Mitwirkung beruhen, verschieben die Termine von High Frequency entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.
§ 5 TERMINE UND DREHTAGE
(1) Verbindliche Termine und Fristen vereinbaren die Parteien ausdrücklich in Textform. Alle übrigen Zeitangaben sind Zieltermine.
(2) Verschiebt oder storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh- oder Produktionstermin, vergütet er die bis dahin entstandenen Fremdkosten, insbesondere für Crew, Equipment, Locations und Reisen, sowie den nachgewiesenen Vorbereitungsaufwand. Die Parteien stimmen einen Ersatztermin zeitnah ab.
(3) Ist ein Termin wegen Wetter, Krankheit oder anderer Umstände außerhalb des Einflusses der Parteien undurchführbar, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Bereits entstandene Fremdkosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 FREIGABEN UND KORREKTURSCHLEIFEN
(1) High Frequency legt Konzepte, Skripte und Inhalte dem Auftraggeber in Textform zur Freigabe vor. Der Auftraggeber gibt innerhalb von fünf Werktagen frei oder übermittelt gesammelte Änderungswünsche.
(2) Bleibt eine Rückmeldung aus, erinnert High Frequency den Auftraggeber. Die Vorlage gilt drei Werktage nach dieser Erinnerung als freigegeben, sofern die Erinnerung auf diese Rechtsfolge hinweist.
(3) Je Inhalt ist eine Korrekturschleife in der Vergütung enthalten. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen am freigegebenen Briefing vergütet der Auftraggeber nach Aufwand oder nach vorheriger Vereinbarung als Pauschale.
(4) Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere für produktbezogene Aussagen.
§ 7 VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
(1) Die Vergütung ergibt sich aus Angebot oder Vertrag. Sie wird als Pauschale oder nach Aufwand abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fremdkosten, insbesondere Honorare von Creatorn und Darstellern, Lizenzen, Mediabudget, Locations, Reise- und Versandkosten, sind in der Vergütung ausschließlich enthalten, wenn Angebot oder Vertrag dies ausdrücklich vorsehen. High Frequency stimmt Fremdkosten vorab mit dem Auftraggeber ab.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mehr als 14 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann High Frequency die Leistungen nach Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang aussetzen. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 NUTZUNGSRECHTE
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, einschließlich Entwürfen, Skripten und Rohmaterial, bei High Frequency.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Ist der Umfang ungeregelt, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, insbesondere für die eigene Marketingkommunikation auf den vereinbarten Kanälen.
(3) Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Zustimmung von High Frequency in Textform, soweit sie vertraglich ungeregelt ist.
(4) Rohmaterial und offene Projektdateien übergibt High Frequency, wenn dies vereinbart ist.
(5) High Frequency darf veröffentlichte Arbeitsergebnisse in branchenüblichem Umfang als Referenz verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und auf den eigenen Social-Media-Kanälen. Interne Unterlagen und Kennzahlen des Auftraggebers verwendet High Frequency ausschließlich mit dessen Zustimmung.
§ 9 MUSIK UND LIZENZIERTE INHALTE
(1) Stellt High Frequency Musik, Stockmaterial oder andere lizenzierte Inhalte bereit, gilt die Nutzung im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen und für die vereinbarten Kanäle und Zwecke.
(2) Überlässt High Frequency dem Auftraggeber Zugänge zu eigenen Lizenzkonten, endet diese Nutzungsmöglichkeit mit Ende der Zusammenarbeit. High Frequency entzieht den Zugang zu diesem Zeitpunkt.
(3) Für Musik und Inhalte, die der Auftraggeber selbst auswählt oder bereitstellt, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
§ 10 HAFTUNG UND FREISTELLUNG
(1) High Frequency haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet High Frequency ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Die rechtliche Prüfung der Inhalte, insbesondere nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, obliegt dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Der Auftraggeber stellt High Frequency von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Vorgaben, Materialien oder freigegebenen Aussagen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht gilt für drei Jahre über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, für Geschäftsgeheimnisse, solange diese geheim sind.
§ 12 DATENSCHUTZ
Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG. Soweit High Frequency personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Sind dort für laufende Leistungen keine Regelungen getroffen, kann jede Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Bei vorzeitiger Beendigung vergütet der Auftraggeber alle bis dahin erbrachten Leistungen. Begonnene Projektleistungen rechnen die Parteien anteilig nach Aufwand ab.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. High Frequency darf Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen übertragen.
(3) Mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister gehen alle Rechte und Pflichten auf die High Frequency GmbH über.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(6) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
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