Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
PRÄAMBEL:
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der Agentur High Frequency – Leon Eschler (nachfolgend „Agentur“ genannt) ist die Konzeption, Erstellung und Umsetzung von werblichen Inhalten, insbesondere für Social Media, sowie die Entwicklung und Betreuung von Werbemaßnahmen im digitalen Raum. Beide Parteien sehen sich als gleichberechtigte Partner in einem vertrauensvollen Verhältnis und schließen auf dieser Grundlage folgende Vereinbarung.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Agentur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Agentur nur an, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 LEISTUNGSGEGENSTAND
1) Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Content-Produktion (z. B. Video, Foto, Text), Social-Media-Betreuung sowie Werbekampagnenplanung und -umsetzung an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Auftraggeber vereinbart und schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) festgehalten.
§ 3 ZUSAMMENARBEIT
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Parteien verpflichten sich zu regelmäßiger Abstimmung und offener Kommunikation über den Projektstand.
(3) Verbindliche Fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Andernfalls gelten Fristen als unverbindliche Zieltermine.
§ 4 VERGÜTUNG
(1) Die Vergütung wird projektbezogen im Voraus individuell vereinbart.
(2) Leistungen der Agentur werden entweder als Pauschale (Festpreis) oder auf Stundenbasis abgerechnet.
(3) Für zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. weitere Revisionen, Sonderwünsche), kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT & NUTZUNGSRECHTE
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen (inkl. Entwürfen, Rohmaterial, Skripten etc.) bei der Agentur.
(2) Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
§ 6 REVISIONEN UND ZUSATZAUFWAND
(1) Im Preis für Content-Erstellung ist eine Korrekturschleife enthalten.
(2) Weitere Änderungen oder Anpassungen werden gesondert nach Aufwand oder mit einem Pauschalpreis abgerechnet.
§ 7 HAFTUNG UND FREISTELLUNG
(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(2) Die rechtliche Prüfung (insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Prüfung) der Inhalte obliegt dem Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Inhalte durch den Auftraggeber oder durch Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
§ 8 VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 9 VERTRAGSLAUFZEIT & KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Bei vorzeitiger Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(3) Noch nicht begonnene oder unfertige Leistungen werden einvernehmlich eingestellt oder anteilig abgerechnet.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Die Agentur ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
PRÄAMBEL:
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der Agentur High Frequency – Leon Eschler (nachfolgend „Agentur“ genannt) ist die Konzeption, Erstellung und Umsetzung von werblichen Inhalten, insbesondere für Social Media, sowie die Entwicklung und Betreuung von Werbemaßnahmen im digitalen Raum. Beide Parteien sehen sich als gleichberechtigte Partner in einem vertrauensvollen Verhältnis und schließen auf dieser Grundlage folgende Vereinbarung.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Agentur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Agentur nur an, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 LEISTUNGSGEGENSTAND
1) Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Content-Produktion (z. B. Video, Foto, Text), Social-Media-Betreuung sowie Werbekampagnenplanung und -umsetzung an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Auftraggeber vereinbart und schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) festgehalten.
§ 3 ZUSAMMENARBEIT
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Parteien verpflichten sich zu regelmäßiger Abstimmung und offener Kommunikation über den Projektstand.
(3) Verbindliche Fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Andernfalls gelten Fristen als unverbindliche Zieltermine.
§ 4 VERGÜTUNG
(1) Die Vergütung wird projektbezogen im Voraus individuell vereinbart.
(2) Leistungen der Agentur werden entweder als Pauschale (Festpreis) oder auf Stundenbasis abgerechnet.
(3) Für zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. weitere Revisionen, Sonderwünsche), kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT & NUTZUNGSRECHTE
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen (inkl. Entwürfen, Rohmaterial, Skripten etc.) bei der Agentur.
(2) Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
§ 6 REVISIONEN UND ZUSATZAUFWAND
(1) Im Preis für Content-Erstellung ist eine Korrekturschleife enthalten.
(2) Weitere Änderungen oder Anpassungen werden gesondert nach Aufwand oder mit einem Pauschalpreis abgerechnet.
§ 7 HAFTUNG UND FREISTELLUNG
(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(2) Die rechtliche Prüfung (insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Prüfung) der Inhalte obliegt dem Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Inhalte durch den Auftraggeber oder durch Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
§ 8 VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 9 VERTRAGSLAUFZEIT & KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Bei vorzeitiger Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(3) Noch nicht begonnene oder unfertige Leistungen werden einvernehmlich eingestellt oder anteilig abgerechnet.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Die Agentur ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
PRÄAMBEL:
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der Agentur High Frequency – Leon Eschler (nachfolgend „Agentur“ genannt) ist die Konzeption, Erstellung und Umsetzung von werblichen Inhalten, insbesondere für Social Media, sowie die Entwicklung und Betreuung von Werbemaßnahmen im digitalen Raum. Beide Parteien sehen sich als gleichberechtigte Partner in einem vertrauensvollen Verhältnis und schließen auf dieser Grundlage folgende Vereinbarung.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Agentur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Agentur nur an, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 LEISTUNGSGEGENSTAND
1) Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen Content-Produktion (z. B. Video, Foto, Text), Social-Media-Betreuung sowie Werbekampagnenplanung und -umsetzung an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Auftraggeber vereinbart und schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) festgehalten.
§ 3 ZUSAMMENARBEIT
(1) Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Parteien verpflichten sich zu regelmäßiger Abstimmung und offener Kommunikation über den Projektstand.
(3) Verbindliche Fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Andernfalls gelten Fristen als unverbindliche Zieltermine.
§ 4 VERGÜTUNG
(1) Die Vergütung wird projektbezogen im Voraus individuell vereinbart.
(2) Leistungen der Agentur werden entweder als Pauschale (Festpreis) oder auf Stundenbasis abgerechnet.
(3) Für zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. weitere Revisionen, Sonderwünsche), kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT & NUTZUNGSRECHTE
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen (inkl. Entwürfen, Rohmaterial, Skripten etc.) bei der Agentur.
(2) Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
§ 6 REVISIONEN UND ZUSATZAUFWAND
(1) Im Preis für Content-Erstellung ist eine Korrekturschleife enthalten.
(2) Weitere Änderungen oder Anpassungen werden gesondert nach Aufwand oder mit einem Pauschalpreis abgerechnet.
§ 7 HAFTUNG UND FREISTELLUNG
(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(2) Die rechtliche Prüfung (insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Prüfung) der Inhalte obliegt dem Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Inhalte durch den Auftraggeber oder durch Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
§ 8 VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 9 VERTRAGSLAUFZEIT & KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Bei vorzeitiger Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
(3) Noch nicht begonnene oder unfertige Leistungen werden einvernehmlich eingestellt oder anteilig abgerechnet.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Die Agentur ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
(2) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Das wars von uns. Was ist mit dir?
Kontaktiere uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch
Das wars von uns. Was ist mit dir?
Kontaktiere uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch
Das wars von uns. Was ist mit dir?
Kontaktiere uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch
High Frequency
High Frequency
High Frequency